Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KH Otto Energy Consulting
Inhaber: Dipl.-Ing. Klaus-Holger Otto
Firmensitz: Vollandstr. 43, 90411 Nürnberg
W-IdNr: DE463631007-00001
Stand: 07/2026

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen KH Otto Energy Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2.  Ausschließlichkeit: Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Zielgruppe: Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit einzelne Klauseln nicht ausdrücklich eine Differenzierung vornehmen.

§ 2 Leistungsgegenstand und Art der Tätigkeit

  1. Differenzierung der Leistungen: Je nach beauftragter Leistung gelten unterschiedliche Grundsätze:
  • Energieberatung & Konzepte: Hierbei handelt es sich um eine dienstvertragliche Beratungsleistung. Die erstellten Konzepte (z. B. iSFP) dienen der energetischen Bewertung und stellen keine ausführungsreifen Baupläne dar.
  • Fördermittel: Soweit der Auftragnehmer zu Fördermitteln berät, handelt es sich um unverbindliche Einschätzungen. Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Fristen obliegt dem Auftraggeber. Da die Bewilligung im Ermessen der Behörde liegt, kann keine Garantie für die Zusage übernommen werden. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig von einer Förderzusage.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Daten und Unterlagen: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen (z. B. Pläne, Rechnungen, Schriftverkehr) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er zur Weitergabe berechtigt ist.
  2. Richtigkeit der Daten: Soweit nicht anders vereinbart, basieren Konzepte auf den Angaben des Auftraggebers. Eine Prüfungspflicht dieser Angaben auf Richtigkeit besteht für den Auftragnehmer nur, wenn offensichtliche Zweifel bestehen oder dies gesondert beauftragt wurde. Nachteile aus unrichtigen Angaben gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
  3. Zutritt und Sicherheit: Der Auftraggeber ermöglicht den Zugang zum Bewertungsobjekt. Die Verkehrssicherungspflicht bei Ortsterminen (z. B. auf Baustellen) obliegt dem Auftraggeber.
  4. WEG-Klausel: Ist der Auftraggeber eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein rechtswirksamer Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt.

§ 4 Termine, Fristen und Abnahme

  1. Termine: Genannte Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, orientierende Plantermine. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Abrechnung: Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Fehlt eine Festpreisabrede, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den üblichen Stundensätzen des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Mehraufwand: Notwendige Zusatzarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. erneute Anfahrt wegen verwehrtem Zutritt), werden gesondert berechnet.
  3. Nebenkosten: Reisekosten, Spesen und notwendige Auslagen werden gegen Nachweis oder nach Pauschale berechnet.
  4. Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsstand zu fordern.
  5. Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Urheberschaft: Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen (Pläne, Konzepte) das Urheberrecht.
  2. Nutzung: Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung das einfache, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck (z. B. energetische Sanierung des konkreten Objekts) zu nutzen.
  3. Weitergabe: Die Weitergabe an beteiligte Dritte (Handwerker, Behörden) zur Durchführung des Vorhabens ist gestattet. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Gewährleistung: Bei mangelhafter Leistung hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann er mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Rügepflicht (nur für Unternehmer): Ist der Auftraggeber Unternehmer, muss er offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Haftungsumfang: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  4. Haftungsbeschränkung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Haftungsausschluss Dritte: Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen Dritter (z. B. Handwerker, andere Fachplaner), die direkt vom Auftraggeber beauftragt wurden. Eine Überwachungspflicht dieser Dritten besteht nur, wenn „Bauleitung“ ausdrücklich beauftragt wurde.

§ 8 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Verschwiegenheit: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
  2. Mitarbeiter: Diese Schweigepflicht wird auch auf Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen übertragen.
  3. Ausnahmen: Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn der Auftragnehmer gesetzlich zur Offenbarung verpflichtet ist oder der Auftraggeber ihn entbindet.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Nürnberg).
  3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.